Bauen und Wohnen

Die DIN 18040-1 legt die Planungsgrundlagen für öffentlich zugängliche Gebäude wie Gerichtsgebäude, Krankenhäuser, Ämter usw. fest und ist der erste Teil der Normenreihe zur Barrierefreiheit. In ihr werden die technischen Voraussetzungen definiert, damit Gebäude für Menschen mit Behinderungen in der üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne Hilfe genutzt werden können. 


Die DIN 18040-2 legt für barrierefreie Wohnungen und Gebäude bzw. deren Außenanlagen den Standard fest, damit der Zugang in die Wohnung und auch die Nutzung der baulichen Umwelt ohne besondere Erschwernis gewährleistet wird. In der DIN werden die Anforderungen bei Bewegungsflächen, Türen, Rampen, Treppen, Sanitärräume und Ausstattung, Fenster, den Zugang auf die Terrasse, Bodenbeläge und sensorische Vorgaben definiert. 
Allerdings unterscheidet die DIN den Begriff "Barrierefrei" und "Rollstuhlgerecht". Eine rollstuhlgerechte Wohnung ist hier eine spezielle Form der barrierefreien Wohnung, bei der zusätzliche Anforderungen hinzugekommen wie beispielsweise breitere Türen (90cm), größere Bewegungsflächen (150cm) und unterfahrbare Waschtische und Arbeitsflächen usw. 

Die Mindestanzahl der neu gebauten barrierefreien/rollstuhlgerechten Wohnungen bei Neubauten werden in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt und sind Teil der Technischen Baubestimmungen. Sie können sich je nach Land und Region unterscheiden und müssen daher immer in den jeweiligen Bauordnungen und Technischen Bestimmungen nachgelesen werden.

Die DIN 18040-3 regelt das barrierefreie Bauen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum und beschreibt die Planungsgrundlagen für die Gestaltung von Wegen, Freiflächen, Mobiliar und Informationselementen fest.  Der öffentliche Raum ist für jedermann uneingeschränkt zugänglich und umfasst in der Regel Straßen, Plätze, Parkanlagen, Friedhöfe, und Wälder. 

Ich setze mich ein für...


Barrierefreies Bauen und Wohnen
 

  • Barrierefreier Wohnraum & Universal Design 
  • Barrierefreie öffentliche Gebäude (Schulen, Kindergärten usw.) 
  • Barrierefreie Sanierungen von Bestandsgebäuden und Zugang in Bestandsgebäude (dort, wo es möglich ist) 
  • Barrierefreier Brand-, Denkmal- und Umweltschutz


Freizeit und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
 

  • Barrierefreie Spielplätze, Parks, Friedhöfe
  • Barrierefreie Musikschulen und Musikhochschulen
  • Barrierfreie Museen und sonstige Kultureinrichtungen
  • Barrierefreie öffentliche Toiletten
  • Barrierefreie Gaststätten, Diskotheken, Cafés, Kneipen, Geschäften.
  • Barrierefreie Vereine (Musikvereine, Karnevalvereine, Turnvereine usw.)
  • Barrierefreie Veranstaltungen und Straßenfesten
  • Barrierefreie Gestaltung von Plätzen wie Roßmarkt, Rathenauplatz, Goetheplatz, Hauptwache usw.
  • Barrierefreie Behindertenparkplätze und der barrierefreie Zugang auf den Gehweg bzw. auch die barrierefreie Anordnung der Parkplätze 
  • Barrierefreie Bordsteinabsenkungen (Doppelquerungen), akustische Signale, Leitstreifen, Kabelbrücken, Rollstuhlwege, Untergründe usw.
  • Barrierefreie kurze Wege zu Haltestelle, zum Schwimmbad, Einkaufen, Arzt usw.


Bauen und Wohnen

Das Baurecht in Deutschland ist relativ komplex und es gibt viele Gründe, die das Bauen erschweren.

  1. Wir haben Bundesgesetze, 16 eigene Landesgesetze, Auslegungen und verschiedene Zuständigkeiten.
  2. Wir haben eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen und Normen. Das Baugesetzbuch (BauGB), die Landesbauordnungen (LBO), die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die DIN-Norm usw. sind je nach Land, Gemeinde unterschiedlich und auch innerhalb eines Gebäudes wird nach unterschiedlichen Richtlinien (je nach Bereich) entweder nach DIN oder nach der Arbeitsstättenverordnung gebaut.
  3. Die Zuständigkeiten sind oft auf verschiedene Ebenen verteilt – Bund, Länder und Kommunen. Das kann verwirrend sein und zu Verzögerungen führen.
  4. Die Genehmigungsverfahren sind bürokratisch, langwierig und viele Unterlagen müssen bei Behörden eingereicht werden.
  5. Es muss vieles beachtet werden, damit Bauprojekte nicht zu Rechtsstreitigkeiten, Nachbarschaftsklagen oder Streitigkeiten mit Bauunternehmen führen.
  6. Die Umweltauflagen sind hoch, was die Planung und Durchführung von Bauprojekten erschwert, verlängert und teuer macht.
  7. Das Baurecht und andere Gesetze werden verändert oder angepasst. Dadurch muss man immer auf dem neusten Stand bleiben. Ähnliche Bauvorschriften werden in den unterschiedlichen Ländern in verschiedenen Paragraphen beschrieben.


Die beiden Auszüge aus den Bauordnungen zeigen die Unterschiede.


 

So sieht ein Auszug aus der Hessischen Bauordnung aus. 


Hessische Bauordnung HBO

 

Hier ist ein Auszug aus der Niedersächsischen Bauordnung. 


Bauordnung in Niedersachsen

Nov. 23

Barrierefreiheit und Denkmalschutz

Gebäude und Denkmäler sind von Menschen für Menschen gemacht und das historische Erbe sollte jedem zustehen. Nicht auszugrenzen! 

Denkmalschutz dient dem Schutz von Denkmälern und sorgt dafür, dass Denkmale dauerhaft erhalten, nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden.


Im Bereich Denkmalschutz und Barrierefreiheit muss in Frankfurt noch vieles angepackt werden, weil viele Bauten (Alte Schulen, Kirchen, Museen, Tourismus, Anlegestelle Main usw.) Denkmalgeschützt sind und dadurch bauliche Veränderungen nicht leicht umgesetzt werden können. Dadurch wird oft der barrierefreie Zugang verhindert. 

Im Grundgesetz heißt es:

Artikel 1 Abs. 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Artel 3 Abs. 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."



Liegt eine Benachteiligung vor, wenn der Zugang zu einer denkmalgeschützten Grundschule keinen barrierefreien Eingang hat und für eine Mama im Rollstuhl eines gesunden Kindes nicht möglich ist? Kann diese Mama so am schulischen Alltag wie Elternabenden oder Schulfesten teilnehmen, wenn es auch keinen Zugang und auch keine barrierefreie Toilette gibt?

Wie heißt es im Grundgesetz?
Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden!

Wie würde der Denkmalschutz aussehen, wenn plötzlich niemand mehr in dieses Gebäude gehen dürfte?
Würde man dann noch Denkmalschutz in dieser Form zulassen?
Wie schnell würde dann ein richtiger Zugang und eine richtige Toilette hergestellt werden?

Die Vereinbarkeit von Barrierefreiheit und Denkmalschutz ist eine anspruchsvolle Aufgabe, aber durchaus machbar. Hier sind einige Ansätze, wie dies gelingen kann:

  1. Einzelfallbezogene Abwägung: Es gibt keine allgemeingültige Regel, die Barrierefreiheit oder Denkmalschutz grundsätzlich bevorzugt. Stattdessen müssen die Belange im Einzelfall abgewogen werden, um einen gerechten Ausgleich zu finden.
  2. Reversible Maßnahmen: Maßnahmen, die die Denkmalsubstanz nicht dauerhaft verändern, sind oft leichter umzusetzen. Reversible Eingriffe, wie temporäre Rampen oder mobile Aufzüge, können eine Lösung sein.
  3. Innovative Lösungen: Moderne Technologien und kreative Ansätze können helfen, Barrierefreiheit zu gewährleisten, ohne die historische Substanz zu beeinträchtigen. Beispiele sind spezielle Treppenlifte oder barrierefreie Zugänge, die sich harmonisch in das historische Erscheinungsbild einfügen.
  4. Kooperation und Beratung: Eine enge Zusammenarbeit zwischen Denkmalpflegern, Architekten und Vertretern von Behindertenverbänden ist entscheidend. Gemeinsame Beratungen und Planungen können helfen, Lösungen zu finden, die beiden Anforderungen gerecht werden.
  5. Gesetzliche Rahmenbedingungen: Die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen müssen beachtet werden. In Deutschland gibt es spezifische Gesetze und Verordnungen, die sowohl den Denkmalschutz als auch die Barrierefreiheit regeln.
  6. Sensibilisierung und Schulung: Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für alle Beteiligten können das Verständnis für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und die Bedeutung des Denkmalschutzes fördern.

Durch eine sorgfältige Planung und Zusammenarbeit können Barrierefreiheit und Denkmalschutz erfolgreich miteinander in Einklang gebracht werden.



Wir brauchen von der Politik und den Ämtern kreative Lösungen, damit Barrierefreiheit auch bei Bestandsgebäuden umgesetzt wird. Gerade hier entsteht oft der Eindruck, dass der Denkmalschutz über den Interessen von Menschen und über der Barrierefreiheit steht, immer wieder schnelle Ausreden gefunden und Maßnahme aus unterschiedlichen Gründen nicht umgesetzt werden. 


Die Behindertenrechtskonvention fordert, dass so weit wie möglich ein Zugang zu Denkmälern und Stätten ermöglicht wird (Vergleiche UN BRK Artikel 30). Hierfür ist die Voraussetzung eine möglichst umfassende Barrierefreiheit des Denkmals. 

Leitfaden Barrierefreies Bauen

Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege zur Barrierefreiheit

Landesrecht Denkmalschutz

Forschungsinformationssystem (FIS)

Bundestag zu Barrierefreiheit und Denkmalschutz